Corona und Repression
Corona stellt uns als Legal Team für alle ebenso vor neue Herausforderungen wie andere Strukturen. Wir können nicht mit Sicherheit vorhersagen, ob es aufgrund des IfSG (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) und die NRW Corona-Schutz-Verordnung andere Repressionen als die letzten Jahre geben wird.
Versammlungen sind nach der in NRW gültigen Verordnung vom 16.09.20 grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet, die Teilnahme an einer solchen Versammlung stellt keine Straftat dar. Dennoch kann es bei Verstößen gegen die Corona-Schutz-Verordnung im Einzelnen Bußgelder geben.
Menschen haben sich Gedanken darüber gemacht, wie wir auf Camps und in der Aktion aufeinandertreffen
Ein Bestandteil von Repressionen ist jedoch auch immer ihre Willkürlichkeit und Unvorhersehbarkeit. Wir können nie vorhersehen, wie eine Aktion verlaufen wird und wen Repressionen treffen. Das Legal Team ist während der Aktion Tag und Nacht erreichbar. Unsere Solidarität gegen ihre Repressionen – Keine*r bleibt allein!