Ende Gelände kritisiert Polizei wegen Verstößen gegen Grundrechte +++ „Polizeiproblem in Deutschland ist nicht mehr zu vertuschen“

Während der Aktionstage von Ende Gelände im Rheinischen Revier kam es aus Sicht des Bündnisses zu zahlreichen Rechtsverstößen von Seiten der Polizei. Der Rechtsbeistand von Ende Gelände weist auf folgende gravierende Rechtsverstöße hin:

1. Versammlungsverbote

Die zuständigen Polizeibeamt*innen und Behörden verweigerten diverse Anmeldungen von Versammlungen und Demonstrationen ohne rechtliche Grundlage. Mit Verweis auf “Anweisungen von oben” wurde die grundrechtlich zugesicherte Versammlungsfreiheit der Aktivist*innen massiv eingeschränkt.

Rechtsanwalt Christian Mertens dazu:
“Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit wurden hier wieder mal mit Füßen getreten. Demonstrationen müssen von der Polizei geschützt – statt ignoriert und verboten werden!”

2. Polizeigewalt

Durch den willkürlichen Einsatz von Polizeihunden und -pferden, Schlagstöcken, Pfefferspray sowie durch Schläge und Tritte wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt – teilweise auch schwer.

3. Polizeikessel

Mehrfach wurde die Bewegungsfreiheit von Aktivist*innen stark eingeschränkt, oft ohne jede Begründung oder Rechtsgrundlage. Immer wieder wurde den Menschen verweigert, auf Toilette zu gehen und die Versorgung mit Trinkwasser wurde teils nicht ausreichend gewährleistet.

4. Körperdurchsuchungen (vollständige Entkleidung)

Während des Gewahrsa ms kam es zu rechtswidrigen Körperdurchsuchungen, bei denen Menschen sich vollständig entkleiden mussten. Mindestens eine junge Ende Gelände-Aktivistin wurde von fünf männlichen Polizisten in der Ge fangenensammelstelle Aachen dazu genötig t sich vor ihnen nackt auszuziehen. Das ist rechtswidrig, sexistisch und übergriffig. Bei Körperdurchsuchungen wurde nicht immer der Grundsatz der gleichgeschlechtlichen Kontro lle beachtet – ein inakzeptabler Eingriff in die Intimssphäre, vor allem für diversgeschlechtliche Aktivist*innen.

5. Verbringungsgewahrsam

Die Polizei verschleppte Aktivist*innen im Rahmen der Gewahrsamnahme und ließ sie ca. 150 km entfernt wieder frei. Ein solcher “Verbringungsgewahrsam” ist rechtswidrig und dient lediglich der Schikane der Aktivist*innen.

6. Starke Repressionen gegen antikolonialen Finger

Die Polizei ging mit besonderer Gewalt gegen den antikolonialen Finger vor, eine Aktionsgruppe, zu der auch explizit migrantische Gruppen, Schwarze Menschen und People of Color aufgerufen hatten. Die Polizei versuchte den Zugang zu einem Rechtsbeistand zu erschweren, indem die Nummern des Rechtsbeistands vernichtet wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass die besonderen Repressionen mit dem Themenschwerpunkt des Fingers und Rassismus in der Polizei zusammenhängen.

7. Einschüchterungsversuche

Dieses Jahr versuchte die Polizei vermehrt die Aktivist*innen schon im Vorfeld durch rechtswidrige Durchsuchungen von Autos/Transportern und die Beschlagnahmung von Material (z.B. von einer Mahnwache) einzuschüchtern. Es wurde außerdem versucht, explizit junge Menschen auszufragen und durch ein bedrohliches Auftreten abzuschrecken.
Bezeichnend für die Aktivitäten der Polizei während der Aktionstage ist ein Zitat eines Polizisten: “Ich weiß, dass ich das nicht darf, aber ich mache es trotzdem.”

8. Pressefreiheit

Diversen Jounalist*innen wurde die Berichterstattung während der Proteste verboten. Neben Drohungen und Einschüchterungen seitens der Polizei und privater Sicherheitsfirmen wurde dafür auch vor Handgreiflichkeiten und tätlichen Angriffen nicht zurückgeschreckt. So wurde mehrfach gezielt versucht, Journalist*innen die Kamera-Ausrüstung aus der Hand zu schlagen und zu zerstören.

„Eine Aufdeckung rechtsextremer Strukturen in der Polizei folgt der nächsten. Hinzu kommt jetzt die massive Polizeigewalt, gegen Menschen die sich für eine bessere Zukunft einsetzen. Das Polizeiproblem in Deutschland ist nicht mehr zu vertuschen. Wir lassen uns durch willkürliche Repression nicht einschüchtern und sind solidarisch mit allen Betroffenen.“, sagt Kim Solievna, Pressesprecherin von Ende Gelände


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